Kein Ärger mit dem Zoll – Was darf man aus dem Urlaub mitbringen?

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Urlauber, die auf eine Kreuzfahrt gehen oder für ihre Ferien ins Ausland fliegen, bringen nicht selten so allerlei Souvenirs mit nach Hause zurück. Ob Zigaretten, Kleidung oder landestypische Mitbringsel, der Koffer ist schnell voller als bei der Hinreise. Aber wie sieht es eigentlich mit den Einfuhrbestimmungen für Waren nach Deutschland aus und was muss bei der Einreise beachtet werden? Wer nicht unnötig Zollabgaben zahlen oder gar ein Strafverfahren riskieren möchte, sollte sich vor dem Urlaub gut informieren. Dabei gelten für Reisen innerhalb der EU andere Regelungen als bei einer Einreise aus einem Nicht-EU-Land. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema Zollbestimmungen Urlaub näher zu befassen. Was darf also in welcher Menge aus dem Urlaub mitgebracht werden, ohne Ärger mit dem Zoll zu bekommen? Welche Waren sind abgabenfrei, welche Souvenirs können ohne Bedenken nach Deutschland eingeführt werden und wovon lassen Urlauber lieber die Finger?

Einreise aus einem EU-Staat

Einschränkungen und Einfuhrverbote

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sind die Zollbestimmungen für die Einfuhr von Waren nach Deutschland nicht so streng wie bei einer Einreise aus einem Nicht-EU-Staat. Dennoch müssen einige Einschränkungen beachtet werden, die verschiedene Warenarten und Barmittel betreffen. Dabei handelt es ich zum einen um das Mitführen von Arzneimitteln. Unterliegen diese dem Betäubungsmittelrecht, muss für die Mitnahme eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Verboten ist die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern sowie jugendgefährdender oder verfassungswidriger Medien. Darüber hinaus bestehen Einschränkungen bei Kulturgütern, Waffen und Munition. Barmittel können bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro problemlos mitgenommen werden. Wer mehr Geld bei sich trägt, muss dies beim Zoll auf Befragen angeben.

Zoll und Steuern

In steuerlicher Hinsicht können Waren aus jedem EU-Land abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland eingeführt werden, wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Anders sieht es bei Genussmitteln wie Zigaretten und Alkohol aus, für die unterschiedliche Freigrenzen festgelegt wurden. Wenn diese nicht eingehalten werden, müssen Urlauber die mitgebrachten Waren verzollen lassen.

Freimengen für Tabakwaren und alkoholische Getränke

Tabakwaren Freimengen innerhalb der EU
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm
Alkoholische Getränke Freimengen innerhalb der EU
Spirituosen (z.B. Whiskey, Wodka, Weinbrand) 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B. Portwein, Sherry) 20 Liter
Schaumwein 60 Liter
Bier 110 Liter

Besonderheiten bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Einschränkungen und Einfuhrverbote

Urlauber, die aus einem Nicht-EU-Staat zurück nach Deutschland reisen, müssen sich auf strengere Einfuhrbestimmungen einstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Souvenirs und Urlaubsmitbringsel zwar zollfrei mitgebracht werden. Dennoch gibt es einige Einfuhrverbote und Beschränkungen, die deutlich weiter greifen als bei einer Einreise innerhalb der EU. Hinzu kommen weitere Zollbestimmungen für eine Reihe anderer Warengruppen, darunter für Lebensmittel, die beispielsweise bei einer tierischen Herkunft nur eingeschränkt mitgebracht werden dürfen. Wer also Fleisch, Käse und Co aus dem Urlaub mitbringen möchte, sollte sich vorher umfassend über die geltenden Bestimmungen informieren, wenn er sich nicht strafbar machen will.

Problematisch wird es auch bei Tieren und Pflanzen sowie daraus hergestellten Produkten. Für solche Waren bestehen aufgrund des Tierseuchen-, Arten- und Pflanzenschutzes erhebliche Einfuhreinschränkungen. Hierzu gehören beispielsweise Elfenbein, exotische Felle, Korallen oder Jagdtrophäen. Anders sieht es bei gefälschten oder nachgeahmten Markenprodukten aus, die in Nicht-EU-Ländern von vielen Urlaubern gerne für kleines Geld gekauft werden. Diese dürfen mitgebracht werden, wenn sie für einen selbst oder als Mitbringsel für Freunde und Verwandte bestimmt sind und sich aufgrund der Menge kein Anhaltspunkt für eine kommerzielle Verwendung ergibt.

Auswahl an verbotenen oder eingeschränkt erlaubten Waren

Einfuhrverbot:

  • Elfenbein und Elefantenleder
  • lebende oder ausgestopfte Vögel
  • Jagdtrophäen
  • exotische Felle und Pelzmäntel
  • Korallen, Muscheln- und Schneckenschalen
  • Produkte aus Krokodils- oder Schlangenleder
  • Kartoffeln
  • syrische und irakische Kulturgüter

Einschränkungen:

  • Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch und Milcherzeugnisse
  • Kaviar vom Stör
  • Wildpilze

Zoll und Steuern

Neben den Einfuhrbeschränkungen und -verboten müssen selbstverständlich auch die steuerrechtlichen Zollbestimmungen berücksichtigt werden. Um Mitbringsel und Geschenke ohne Einfuhrabgabe zollfrei nach Deutschland einführen zu können, müssen bestimmte Freimengen eingehalten werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Reisende die Waren mit sich führt und diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Freimengen für Tabakwaren, alkoholische Getränke und andere Waren bei Einreise aus einem Nicht-EU-Staat

Tabakwaren Freimengen
Zigaretten 200 Stück oder
Zigarillos 100 Stück oder
Zigarren 50 Stück oder
Rauchtabak 250 Gramm oder
eine anteilige Mischung aus diesen Waren
Alkoholische Getränke Freimengen
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 Volumenprozent 1 Liter oder
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt unter 22 Volumenprozent 2 Liter oder
eine anteilige Mischung aus diesen Waren und
Weine 4 Liter und
Bier 16 Liter
Andere Waren Freigrenze
bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
bei Reisenden unter 15 Jahre bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Überschreiten der Reisefreimengen

Wenn die zuvor aufgeführten Freimengen überschritten werden, ist keine abgabenfreie Einfuhr erlaubt. Dementsprechend müssen Zollabgaben entrichtet werden, die in ihrer Höhe von dem Wert und der Art der Ware abhängen. Die Reisemitbringsel müssen dann bei der Einreise mündlich bei der Zollkontrolle angemeldet werden. Urlauber sollten möglichst die entsprechenden Kaufbelege vorlegen können, andernfalls wird der Warenwert vom Zoll ermittelt oder geschätzt. Bis zu einem Wert der abgabenpflichtigen Waren von 700 Euro wird ein pauschalisierter Abgabensatz berechnet, der 17,5 Prozent des Warenwertes beträgt.

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Als ausgewiesene Kreuzfahrt-Expertin kennt sich Kirsten Fähmel auf den Meeren dieser Welt aus. Ob AIDA, TUI Cruises, Costa oder MSC - zu allen großen Kreuzfahrtveranstaltern auf dem Markt kann sie wertvolle Tipps geben. Für Ihre private Reisen zieht es sie regelmäßig an Bord eines AIDA-Schiffes - und dabei bevorzugt ins Mittelmeer oder den hohen Norden.

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